Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Was kann sie leisten?

.

Die betriebliche Altersversorgung wird auch der „zweiten Säule" der Altersvorsorge im "Drei-Säulen-Modell" zugeordnet und wird in §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

Sie sollte heute ein fester Bestandteil der Vorsorge jedes Einzelnen sein. Hier zahlt der Arbeitgeber die Beiträge direkt von Bruttogehalt. Dadurch sparen Sie Steuer- und Sozialabgaben und können mit geringem Eigenaufwand ein sattes Polster für den Ruhestand ansammeln.

Die betriebliche Altersversorgung gibt Unternehmen die Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Dazu ist es unerlässlich, sich für eine bedarfsgerechte bAV-Lösung zu entscheiden, die den Ansprüchen der verschiedenen Mitarbeiter gerecht wird.

Am Thema betriebliche Altersversorgung kommt man als Arbeitgeber nicht mehr vorbei. Denn seit 2002 wurde die betriebliche Altersversorgung zur Pflicht! Sie erhalten durch eine entsprechende Gestaltung des Versorgungswerkes / Pensionsplanes mehr Rechtssicherheit und verbessern dabei gleichzeitig die Liquidität Ihres Unternehmens.

Die bAV ist dadurch ein wichtiges, aber - durch zahlreiche Spezialregelungen und aktuelle Änderungen - komplexes Beratungsfeld.

Handeln Sie jetzt und lassen Sie die Dinge nicht einfach auf sich zukommen.

Als Spezialist für betriebliche Altersversorgungssysteme helfen wir Ihnen bei der Gestaltung eines betrieblichen Versorgungswerkes, dass perfekt zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt und Ihnen zusätzlich dabei hilft, künftig Ihre Lohnnebenkosten zu senken. Sprechen Sie uns einfach an.

.

Sicherheit für Generationen - Die deutsche Rentenversicherung informiert über betriebliche Altersversorgung: Lesen Sie mehr...

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.