Lohngestaltung

Lohn- und Gehaltskonzepte /
Lohnkostenmanagement

Zuschuss statt Lohnerhöhung. Durch einfach zu gestaltende Anpassung des Gehaltes, ist es nicht immer nötig, die üblichen Steuer- und Sozialabgaben zu zahlen. Denn das Steuerrecht gibt weitreichende Möglichkeiten Ihren Arbeitnehmer Brutto = Netto zu entlohnen.

Das wohl bekanntes Beispiel hierfür ist der "Tankgutschein".

Das kennen Sie und/oder setzen bereits einige der Möglichkeiten um?
Sie haben einen Steuerberater, der viele Dinge schon für Sie einsetzt?

Ein unverbindliches Gespräch mit uns, könnte sich dennoch für Sie lohnen!

Warum?

Wir setzen Lohngestaltung in einem individuell für Ihr Unternehmen erarbeiteten, rechtssicheren und ganzheitlichen Lohnkonzept um, welches Sie dauerhaft nutzen können!

Für Ihre bestehenden Mitarbeiter, für Neueinstellungen, bei Lohnerhöhungen, für Minijobber, Partner, etc.

Was ist der Vorteil?

Mit einer maßgeschneiderten Lohnoptimierung ist es möglich, im Durchschnitt bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter im Jahr an Kosten einzusparen!

Das eingesparte Kapital erhöht die Liquidität Ihres Unternehmens.
Wie viel Umsatz müssten Sie machen, um den Ersparnisbetrag aus der Lohnoptimierung als reinen Gewinn zu erwirtschaften?

Die hierdurch freigewordenen Mittel könnten dann in Maßnahmen wie die Suche nach Fachkräften, Mitarbeiterbindung und -motivation, Firmenevents oder, oder investiert werden.

Ein systematisches Lohnkostenmanagement erhöht Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, sichert Ihnen Wettbewerbsvorteile und vieles mehr.


Kundenstimme:

"Im Bereich Nettolohnoptimierung, bei Prämien, bzw. Lohnerhöhungen ist viel möglich, wenn man die bestehenden Regelungen richtig nutzt und umsetzt.
Für die Mitarbeiter bietet sich die Möglichkeit, die eigene Kaufkraft zu erhöhen. Das Team von K3 hat uns die richtigen Anreize und Impulse gegeben, um uns mit dem Thema zu beschäftigen."

Dipl. -Kfm. Brian Gebers, Prokurist, Bereichsleiter Organisation I Finanzen, Wöhler Technik GmbH

Beispiele

  • Warengutschein

  • Erholungsbeihilfe

  • Mobile Werbung

  • Betriebliche Altersversorgung

  • und eine Vielzahl weiterer, gesetzlicher Möglichkeiten!

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Hier einige Fallbeispiele, wie Sie schon allein mit einem einzelnen Tool, dem Sachbezug / Warengutschein Ihre Mitarbeiter steuerfrei motivieren können:

Case Study Staatsanzeiger Baden-Württemberg:

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Cas Study Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord GmbH:

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Cas Study Kienzler Stadtmobiliar GmbH:

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Wie Sie gute Mitarbeiter halten und motivieren können und mehr Liquidität im Unternehmen schaffen, zum Beispiel bei:

• Weihnachtsgeld

• Urlaubsgeld

• Bonifikationen

• Einstellung neuer Mitarbeiter

• anstehende Lohnerhöhungen

• aufgelaufenen Überstunden

• Geschäftsführergehältern

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und was Sie sonst noch als Unternehmer davon haben, können Sie auch hier lesen.

Oder rufen Sie uns einfach an (Tel.: 05421 9469-33) und vereinbaren einen unverbindlichen Gesprächstermin!

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Seit mehr als 15 Jahren gestalten wir erfolgreich Löhne in klein- und mittelständischen Unternehmen und sind Ausbilder für Steuerberater und Steuerfachangestellte.

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